Dauer
2 Jahre, 1600 Stunden in Theorie und Praxis
pro Woche 20 Stunden
Voraussetzungen
Personen, die sich um die Aufnahme in die Pflegeassistenz-Ausbildung an einer Schule für Gesundheitsund Krankenpflege bewerben, haben nachzuweisen:
- die zur Erfüllung der Berufspflichten in der Pflegeassistenz erforderliche gesundheitliche Eignung (Nachweis durch eine grobklinische Untersuchung beim Arzt der Wahl)
- die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung – erhältlich beim Gemeindeamt)
- die erfolgreiche Absolvierung von 9 Schulstufen oder die Pflichtschulabschlussprüfung gem. Pflichtschulabschlussprüfungs-Gesetz
- erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
- Mindestalter 17 Jahre bei Beginn des ersten Praktikums
Hinweis: gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, § 97 ist für die Aufnahme in die Ausbildung Pflegeassistenz grundsätzlich eine absolvierte berufliche Erstausbildung notwendig (z.B ein abgeschlossener Lehrberuf, eine positiv absolvierte mittlere oder höhere berufsbildende Schule oder eine sonstige Berufsberechtigung).
Aufnahme
Aufnahmebedingungen
- Zulassungstest zum Aufnahmeverfahren
- Aufnahmeverfahren (Assessmentcenter)
Einzureichende Unterlagen
- Bewerbungsbogen (Formular der Schule), Lebenslauf enthalten
- Kopie Reisepass od. Personalausweis (wenn nicht vorhanden: Kopie Staatsbürgerschaftsnachweis)
- Kopie Geburtsurkunde
- Kopie Nachweis Namensänderung (zB Heiratsurkunde)
- Zeugnis der höchsten abgeschlossenen Schulstufe und Nachweis über die berufliche Erstausbildung (als berufliche Erstausbildung gelten z.B. abgeschlossener Lehrberuf, positiv absolvierte mittlere oder höhere berufsbildende Schule, usw.)
- Grobklinische Untersuchung (Formular der Schule)
- Strafregisterauszug (zum Bewerbungszeitpunkt nicht älter als 3 Monate)
Kosten
- die Ausbildungskosten übernimmt das Land NÖ für Sie
- Kosten für Lehrbücher, Lehrmaterialien, Exkursionen etc. sind selbst zu tragen
- Verpflegung / Wohnen: Bitte wenden Sie sich an die Ausbildungsstätten
Leistungen der Bildungseinrichtung
Die Auszubildenden erhalten ein monatliches Taschengeld (12 x pro Jahr) in Höhe von € 93,- netto / € 108 brutto*
Die Auszubildenden sind unfall-, kranken- und pensionsversichert. Im Rahmen der praktischen Ausbildung wird Dienstkleidung zur Verfügung gestellt.
*Änderungen vorbehalten, ausgenommen bei Absolvierung der Ausbildung innerhalb eines Dienstverhältnisses