Pflegeausbildungen im Überblick
Vergleichen Sie die unterschiedlichen Ausbildungszweige
Vergleichen Sie die unterschiedlichen Ausbildungszweige

Was darf beispielsweise die Pflegeassistenz (PA) im Vergleich zur Pflegefachassistenz (PFA) und eine diplomierte Gesundheits- und Krankepflegerin / ein diplomierter Gesundheits und Krankenpfleger)? Im Überblick erfahren Sie die Unterschiede zwischen den drei verschiedenen Ausbildungszweigen.
Pflegeassistenz: 1 Jahr oder 2 Jahre berufsbegleitend
Pflegefachassistenz: 2 Jahre
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege: 3 Jahre
Pflegeassistenz: 1600 Stunden
Pflegefachassistenz: 3200 Stunden
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege: 6 Semester (auf einer Fachhochschule)
Pflegeassistenz: Erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe
Pflegefachassistenz: Erfolgreiche Absolvierung der 10. Schulstufe
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege: Matura, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung
Pflegeassistenz: 17 Jahre
Pflegefachassistenz: 17 Jahre
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege: 18 Jahre
Pflegeassistenz: Pflegeschulen
Pflegefachassistenz: Pflegeschulen
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege: Fachhochschulen
Pflegeassistenz: PA Zeugnis
Pflegefachassistenz: PFA Diplom
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege: Bachelor of Science (BSc)
Pflegeassistenz: Kliniken, Pflege- und Betreuungszentren, Mobile Pflegedienste
Pflegefachassistenz: Kliniken, Pflege- und Betreuungszentren, Mobile Pflegedienste
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege: Kliniken und mit zusätzlich absolvierter Sonderausbildung in den Spezialbereichen der Kliniken (Intensiv, Anästhesie, OP, Dialyse), Pflege- und Betreuungszentren, Mobile Pflegedienste
Pflegeassistenz: Unterstützung des gehobenen Pflegedienstes sowie von ÄrztInnen, Übernahme der pflegerischen Grundversorgung wie Unterstützung bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Mobilisation, Übernahme ausgewählter spezieller Tätigkeiten nach Anordnung (Arzneimittel-Verabreichung, einfache Wundversorgung, Erhebung medizinischer Basisdaten…), Mitwirkung in der praktischen Ausbildung Auszubildender der PA, Kommunikation mit und Begleitung von pflegebedürftigen Menschen.
Pflegefachassistenz: Direkte Unterstützung des gehobenen Pflegedienstes sowie von ÄrztInnen, eigenverantwortliche Übernahme delegierter Aufgaben im pflegerischen und medizinischen Bereich (Unterstützung bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Mobilisation, Erhebung div. medizinischer Basisdaten wie Blutdruck, Blutzucker ec., Blutentnahme, div. Wundversorgungen, Arzneimittelverabreichung, Verabreichung von Injektionen, Legen und Entfernen von Magensonden, Durchführung standardisierter diagnostischer Programme – z. B. EKG…), Mobilisation, Mitwirkung in der praktischen Ausbildung der PA und PFA, Kommunikation mit und Begleitung von pflegebedürftigen Menschen.
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege: Eigenständige Pflegebedarfserhebung und eigenverantwortliche Durchführung pflegerischer Tätigkeiten, Mitwirkung im medizinisch diagnostischen Bereich nach ärztlicher Delegation (Blutentnahme, Setzen von Kanülen zur Infusionstherapie, Assistenz bei der chirurgischen Wundversorgung, Entfernung von Nähten und Wundverschlussklammern, postoperative Überwachung mittels medizin-technischen Überwachungsgeräten…), Legen und Entfernen von Magensonden, Durchführung standardisierter diagnostischer Programme – zum Beispiel EKG, Durchführung patientennaher Blutgruppenüberprüfung, Mitwirkung in der praktischen Ausbildung aller 3 pflegerischer Berufsgruppen, pflegerische Beratung.
* Beispielhafte Aufzählung aus dem Tätigkeitsbereich (nicht vollständig)
Stand: 2025