Pflegeausbildungen im Überblick

Vergleichen Sie die unterschiedlichen Ausbildungszweige

Ausbildungszweige in der Pflege

Was darf beispielsweise die Pflegeassistenz (PA) im Vergleich zur Pflegefachassistenz (PFA) und eine diplomierte Gesundheits- und Krankepflegerin / ein diplomierter Gesundheits und Krankenpfleger)? Im Überblick erfahren Sie die Unterschiede zwischen den drei verschiedenen Ausbildungszweigen.

Pflegeassistenz - Pflegefachassistenz - Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege

Pflegeassistenz: 1 Jahr oder 2 Jahre berufsbegleitend

Pflegefachassistenz: 2 Jahre

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege: 3 Jahre

Pflegeassistenz: 1600 Stunden

Pflegefachassistenz: 3200 Stunden

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege: 6 Semester (auf einer Fachhochschule)

Pflegeassistenz: Erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe

Pflegefachassistenz: Erfolgreiche Absolvierung der 10. Schulstufe

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege: Matura, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung

Pflegeassistenz: 17 Jahre

Pflegefachassistenz: 17 Jahre

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege: 18 Jahre

Pflegeassistenz: Pflegeschulen

Pflegefachassistenz: Pflegeschulen

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege: Fachhochschulen

Pflegeassistenz: PA Zeugnis

Pflegefachassistenz: PFA Diplom

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege: Bachelor of Science (BSc)

Pflegeassistenz: Kliniken, Pflege- und Betreuungszentren, Mobile Pflegedienste

Pflegefachassistenz: Kliniken, Pflege- und Betreuungszentren, Mobile Pflegedienste

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege: Kliniken und mit zusätzlich absolvierter Sonderausbildung in den Spezialbereichen der Kliniken (Intensiv, Anästhesie, OP, Dialyse), Pflege- und Betreuungszentren, Mobile Pflegedienste

Pflegeassistenz: Unterstützung des gehobenen Pflegedienstes sowie von ÄrztInnen, Übernahme der pflegerischen Grundversorgung wie Unterstützung bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Mobilisation, Übernahme ausgewählter spezieller Tätigkeiten nach Anordnung (Arzneimittel-Verabreichung, einfache Wundversorgung, Erhebung medizinischer Basisdaten…), Mitwirkung in der praktischen Ausbildung Auszubildender der PA, Kommunikation mit und Begleitung von pflegebedürftigen Menschen.

Pflegefachassistenz: Direkte Unterstützung des gehobenen Pflegedienstes sowie von ÄrztInnen, eigenverantwortliche Übernahme delegierter Aufgaben im pflegerischen und medizinischen Bereich (Unterstützung bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Mobilisation, Erhebung div. medizinischer Basisdaten wie Blutdruck, Blutzucker ec., Blutentnahme, div. Wundversorgungen, Arzneimittelverabreichung, Verabreichung von Injektionen, Legen und Entfernen von Magensonden, Durchführung standardisierter diagnostischer Programme – z. B. EKG…), Mobilisation, Mitwirkung in der praktischen Ausbildung der PA und PFA, Kommunikation mit und Begleitung von pflegebedürftigen Menschen.

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege: Eigenständige Pflegebedarfserhebung und eigenverantwortliche Durchführung pflegerischer Tätigkeiten, Mitwirkung im medizinisch diagnostischen Bereich nach ärztlicher Delegation (Blutentnahme, Setzen von Kanülen zur Infusionstherapie, Assistenz bei der chirurgischen Wundversorgung, Entfernung von Nähten und Wundverschlussklammern, postoperative Überwachung mittels medizin-technischen Überwachungsgeräten…), Legen und Entfernen von Magensonden, Durchführung standardisierter diagnostischer Programme – zum Beispiel EKG, Durchführung patientennaher Blutgruppenüberprüfung, Mitwirkung in der praktischen Ausbildung aller 3 pflegerischer Berufsgruppen, pflegerische Beratung.

* Beispielhafte Aufzählung aus dem Tätigkeitsbereich (nicht vollständig)

Stand: 2025