Voraussetzungen

  • Sie sind ordentliche/r SchülerIn an einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule (GuKPS) in Niederösterreich in der Ausbildung gehobener Dienst Gesundheits- und Krankenpflege ODER Pflegefachassistenz.
  • Sie haben bis zu 2 Jahre nach der Diplomierung (ausschlaggebend ist das Datum des Diploms vom gehobenen Dienst einer NÖ GuKPS) oder bis zu 3 Jahre nach dem Abschluss in der Pflegefachassistenz Zeit mit Vorbereitungskursen zur Berufsreifeprüfung zu beginnen.
    Während der Ausbildung kann bereits mit den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik begonnen werden. 
  • Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen! Wenn Sie dieses Fördermodell beanspruchen, können Sie von anderen Stellen keine Förderungen mehr beziehen.

Fördergeber

Die Förderung wird durch den NÖ Gesundheits- und Sozialfonds im Auftrag des Landes NÖ gewährt. Die Berufsreifekurse können bei jedem zertifizierten Bildungsträger in Niederösterreich absolviert/gefördert werden. Bei erforderlicher Teilnehmeranzahl können Kurse in den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen organisiert werden.

Was wird gefördert?

Der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds fördert die Kosten für positiv absolvierte Berufsreifeprüfungen in den Fächern Englisch, Deutsch und Mathematik von maximal 790 € pro Kurs.

Was wird nicht gefördert?

  • Prüfungsantrittskosten
  • allfällige Kosten für Wiederholungsprüfungen
  • Kosten für Vergebührungen
  • allfällige Fahrt-, Verpflegs- und Unterkunftskosten
  • allfällige Kosten für Lehrmittel, Lehrbücher, Literatur
  • allfällige Kosten für Orientierungskurse zu Vorbereitungskursen, …

Wie kommen Sie zur Förderung?

Nach positiv abgeschlossenem Fach, Deutsch, Mathematik oder Englisch, können diese Kosten mit einem Refundierungsantrag, zum Downloaden (siehe unten) , inkl. aller Belege (Zahlungsnachweis Rechnung, Zeugnis, Ausbildungsbestätigung der Schule, (während der Ausbildungszeit bei Kursbeginn), Diplom) an pflegeschulen.noe[at]noe-lga.at oder judith.punz[at]noe-lga.at zur Bearbeitung gestellt werden.

Refundierungsantrag

Broschüre Richtlinien

Kein Rechtsanspruch

Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel.

Kontakt

Bei allfälligen Rückfragen zum Thema Förderung steht Ihnen Fr. Judith Punz per Mail (judith.punz[at]noe-lga.at), gerne zur Verfügung.