Sonderausbildung Kinder- und Jugendlichenpflege
Nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz 1997
Nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz 1997
1 Jahr - 600h Theorie und 1.000h Praxis
Unter Voraussetzungen möglich
Auszubildende erhalten während der Ausbildung Taschengeld
Das Ausbildungsziel ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Übernahme und Durchführung sämtlicher Tätigkeiten, die für die Wahrnehmung der Spezialaufgaben erforderlich sind.
Mindestens 1 Jahr, 600 Stunden in Theorie und 1000 Stunden Praxis
Für die Spezialisierungen/Sonderausbildungen gibt es eine Ausbildungsplatzförderung des NÖGUS, wenn Sie als Auszubildende/-r nachweislich:
Wenn keines dieser Kriterien auf Sie zutrifft können Sie die Ausbildungskosten am Schulstandort erfragen.
BewerberInnen, die NICHT im NÖ Landesdienst beschäftigt sind:
Monatliches Taschengeld: € 258,23 netto (für SchülerInnen, die NICHT in einem Dienstverhältnis stehen)
Die SchülerInnen sind unfall-, kranken- und pensionsversichert. Im Rahmen der praktischen Ausbildung wird Dienstkleidung zur Verfügung gestellt.
*Änderungen vorbehalten