1 Jahr - 600h Theorie und 1.000h Praxis
Unter Voraussetzungen möglich
Auszubildende erhalten während der Ausbildung Taschengeld
Ziele der Ausbildung
Das Ausbildungsziel ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Übernahme und Durchführung sämtlicher Tätigkeiten, die für die Wahrnehmung der Spezialaufgaben erforderlich sind.
Ausbildung
- Berufsethik und Berufskunde
- Gesundheits- und Krankenpflege von Kindern und Jugendlichen
- Pflege von Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen
- Hauskrankenpflege bei Kindern und Jugendlichen
- Ernährung, Kranken- und Diätkost
- Spezielle Pathologie, Diagnose und Therapie einschließlich komplementärmedizinischen Methoden bei Kindern und Jugendlichen
- Neonatologie
- Soziologie, Psychologie, Pädagogik und Sozialhygiene
- Kommunikation, Konfliktbewältigung, Supervision und Kreativitätstraining
- Berufsspezifische Rechtsgrundlagen
- Allgemeine Kinderabteilung
- Kinderchirurgische Abteilung
- Früh- und Neugeborenenabteilung
- Extramurale Pflege, Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen
- schriftliche Fachbereichsarbeit
- mündliche Diplomprüfung
Dauer
Mindestens 1 Jahr, 600 Stunden in Theorie und 1000 Stunden Praxis
Voraussetzungen
- Berufsberechtigung als diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin / diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger
Ausbildungsplatzförderung
Für die Spezialisierungen/Sonderausbildungen gibt es eine Ausbildungsplatzförderung des NÖGUS, wenn Sie als Auszubildende/-r nachweislich:
- in einem aufrechten Dienstverhältnis zu einem Dienstgeber mit Sitz in Niederösterreich stehen oder
- ihren Hauptdienstort in Niederösterreich haben, wenn der Dienstgeber außerhalb von Niederösterreich seinen Sitz hat, oder
- in Niederösterreich wohnhaft sind (Hauptwohnsitz bei Bewerbung in Niederösterreich und rechtmäßiger Aufenthalt in Ö) und kein aufrechtes Dienstverhältnis besteht.
Wenn keines dieser Kriterien auf Sie zutrifft können Sie die Ausbildungskosten am Schulstandort erfragen.
Aufnahme
Aufnahmebedingungen
- Vor der Aufnahme kann ein Aufnahmegespräch oder ein Aufnahmetest durchgeführt werden
- Über die Aufnahme entscheidet der Rechtsträger im Einvernehmen mit der Leitung der Sonderausbildung
Einzureichende Unterlagen
- Bewerbungsbogen (Formular der Schule), Lebenslauf enthalten
- Kopie Reisepass od. Personalausweis (wenn nicht vorhanden: Kopie Geburtsurkunde u. Staatsbürgerschaftsnachweis)
- Kopie Nachweis Namensänderung (zB Heiratsurkunde)
- Nachweis der Berufsberechtigung diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin / diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger
BewerberInnen, die NICHT im NÖ Landesdienst beschäftigt sind:
- Grobklinische Untersuchung
- Strafregisterbescheinigung
Leistungen der Ausbildungsstätte
Monatliches Taschengeld: € 258,23 netto (für SchülerInnen, die NICHT in einem Dienstverhältnis stehen)
Die SchülerInnen sind unfall-, kranken- und pensionsversichert. Im Rahmen der praktischen Ausbildung wird Dienstkleidung zur Verfügung gestellt.
*Änderungen vorbehalten