Sonderausbildung Kinder- und Jugendlichenpflege
Nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz 1997
Nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz 1997
1 Jahr - 600h Theorie und 1.000h Praxis
Keine. Die Ausbildungskosten übernimmt das Land NÖ!
Auszubildende erhalten während der Ausbildung Taschengeld
Das Ausbildungsziel ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Übernahme und Durchführung sämtlicher Tätigkeiten, die für die Wahrnehmung der Spezialaufgaben erforderlich sind.
Mindestens 1 Jahr, 600 Stunden in Theorie und 1000 Stunden Praxis
BewerberInnen, die NICHT im NÖ Landesdienst beschäftigt sind:
Monatliches Taschengeld: € 258,23 netto (für SchülerInnen, die NICHT in einem Dienstverhältnis stehen)
Die SchülerInnen sind unfall-, kranken- und pensionsversichert. Im Rahmen der praktischen Ausbildung wird Dienstkleidung zur Verfügung gestellt.
*Änderungen vorbehalten