Pflegeassistenz, berufsbegleitende Ausbildung
Nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz 2016
Nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz 2016
25 Wochenstunden - Theorie und Praxis
Keine. Die Ausbildungskosten übernimmt das Land NÖ!
Ausbildungsprämie pro Monat (inkl. Taschengeld)
Personen, die sich um die Aufnahme in die Pflegeassistenz-Ausbildung an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege bewerben, haben nachzuweisen:
Hinweis: gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, § 97 ist für die Aufnahme in die Ausbildung Pflegeassistenz grundsätzlich eine absolvierte berufliche Erstausbildung notwendig (z.B ein abgeschlossener Lehrberuf, eine positiv absolvierte mittlere oder höhere berufsbildende Schule oder eine sonstige Berufsberechtigung).