Dauer
1 Jahr - 500h Theorie und 500h Praxis
Ausbildungsplatzförderung
Unter Voraussetzungen möglich
Voraussetzung
Berufsberechtigung Gesundheits- und Krankenpflege
Dauer
1 Jahr, 500 Stunden Theorie und 500 Stunden Praxis
Voraussetzungen
- Berufsberechtigung als diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin / diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger
Ausbildungsplatzförderung
Für die Spezialisierungen/Sonderausbildungen gibt es eine Ausbildungsplatzförderung des NÖGUS, wenn Sie als Auszubildende/-r nachweislich:
- in einem aufrechten Dienstverhältnis zu einem Dienstgeber mit Sitz in Niederösterreich stehen oder
- ihren Hauptdienstort in Niederösterreich haben, wenn der Dienstgeber außerhalb von Niederösterreich seinen Sitz hat, oder
- in Niederösterreich wohnhaft sind (Hauptwohnsitz bei Bewerbung in Niederösterreich und rechtmäßiger Aufenthalt in Ö) und kein aufrechtes Dienstverhältnis besteht.
Wenn keines dieser Kriterien auf Sie zutrifft können Sie die Ausbildungskosten am Schulstandort erfragen.
Aufnahme
Aufnahmebedingungen
- Vor der Aufnahme kann ein Aufnahmegespräch oder ein Aufnahmetest durchgeführt werden
- Über die Aufnahme entscheidet der Rechtsträger im Einvernehmen mit der Leitung der Sonderausbildung
Einzureichende Unterlagen
- Bewerbungsbogen (Formular der Schule), Lebenslauf enthalten
- Kopie Reisepass od. Personalausweis (wenn nicht vorhanden: Kopie Geburtsurkunde u. Staatsbürgerschaftsnachweis)
- Kopie Nachweis Namensänderung (zB Heiratsurkunde)
- Nachweis der Berufsberechtigung diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin / diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger
BewerberInnen, die NICHT im NÖ Landesdienst beschäftigt sind:
- Grobklinische Untersuchung
- Strafregisterbescheinigung