Sonderausbildung Pflege im Operationsbereich
Nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz 1997
Nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz 1997
1 Jahr - 500h Theorie und 500h Praxis
Unter Voraussetzungen möglich
Berufsberechtigung als diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin / diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger
1 Jahr, 500 Stunden Theorie und 500 Stunden Praxis
Für die Spezialisierungen/Sonderausbildungen gibt es eine Ausbildungsplatzförderung des NÖGUS, wenn Sie als Auszubildende/-r nachweislich:
Wenn keines dieser Kriterien auf Sie zutrifft können Sie die Ausbildungskosten am Schulstandort erfragen.