Dauer

1 Jahr - 500h Theorie und 500h Praxis

Ausbildungsplatzförderung

Unter Voraussetzungen möglich

Voraussetzungen

Berufsberechtigung als diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin / diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger

Dauer

1 Jahr, 500 Stunden Theorie und 500 Stunden Praxis

Voraussetzungen

  • Berufsberechtigung als diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin / diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger

Ausbildungsplatzförderung

Für die Spezialisierungen/Sonderausbildungen gibt es eine Ausbildungsplatzförderung des NÖGUS, wenn Sie als Auszubildende/-r nachweislich:

  • in einem aufrechten Dienstverhältnis zu einem Dienstgeber mit Sitz in Niederösterreich stehen oder
  • ihren Hauptdienstort in Niederösterreich haben, wenn der Dienstgeber außerhalb von Niederösterreich seinen Sitz hat, oder
  • in Niederösterreich wohnhaft sind (Hauptwohnsitz bei Bewerbung in Niederösterreich und rechtmäßiger Aufenthalt in Ö) und kein aufrechtes Dienstverhältnis besteht.

Wenn keines dieser Kriterien auf Sie zutrifft können Sie die Ausbildungskosten am Schulstandort erfragen.

Überblick aller Schulen mit dieser Ausbildung

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