Spezielle Zusatzausbildung in der Intensivpflege, Anästhesiepflege, Pflege bei Nierenersatztherapie

nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz 1997

Eine Person, die ein Überwachungsgerät bedient.
Zielgruppe

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen

Aufbau

Interdisziplinäre Basisausbildung + Zusatzausbildungen

Kosten

Kostenpflichtige Sonderausbildung

Aufbau und Durchführung der speziellen Zusatzausbildungen

Eine abgeschlossene spezielle Zusatzausbildung besteht aus:

  • einer gemeinsamen Basisausbildung und
  • mindestens einer speziellen Zusatzausbildung.

Die Gleichhaltung der Intensivpflege mit der Anästhesiepflege wurde mit dem neuen GuK-Gesetz vom August 2016 aufgehoben. Damit weiterhin in beiden Bereichen gearbeitet werden kann, sind für beide Fachbereiche die Zusatzausbildungen zu absolvieren. Die Anrechenbarkeit theoretischer Inhalte aus der Zusatzausbildung in der Intensivpflege für die Zusatzausbildung in der Anästhesie schafft die Möglichkeit, beide Zusatzausbildungen zeitgleich zu starten. Nach erfolgreichem Abschluss der kommissionellen Prüfungen in der speziellen Zusatzausbildung in der Intensivpflege (nach einem Jahr) ist es in der Folge möglich, mit einem spezifischen Praktikum zum Anästhesieschwerpunkt, einer zweiten fachspezifischen Abschlussarbeit und einer weiteren kommissionellen Abschlussprüfung nur zwei Monate später auch die Zusatzausbildung Anästhesiepflege erfolgreich abzuschließen.

Basisausbildung

Die Basisausbildung ist interdisziplinär für die allgemeine Intensivpflege, die pädiatrische Intensivpflege, die Anästhesiepflege und die Pflege bei Nierenersatztherapie und muss lt. Ausbildungsverordnung:

  • mind. 240 Unterrichtseinheiten Theorie und
  • mind. 360 Stunden Praxis beinhalten.

Zusatzausbildung Intensivpflege

Die spezielle Zusatzausbildung in der Intensivpflege beinhaltet lt. AV:

  • 240 Stunden Theorie
  • 360 Stunden Praxis

Zusatzausbildung Anästhesiepflege

Die spezielle Zusatzausbildung in der Anästhesiepflege beinhaltet lt. AV:

  • 140 Stunden Theorie (100 Stunden Theorie sind von der Zusatzausbildung Intensivpflege anrechenbar!)
  • 260 Stunden Praxis

Zusatzausbildung Nierenersatztherapie

Die spezielle Zusatzausbildung in der Pflege bei Nierenersatztherapie beinhaltet lt. AV:

  • 160 Stunden Theorie
  • 240 Stunden Praxis

Einzureichende Unterlagen

  • Bewerbungsbogen (Formular der Schule), Lebenslauf enthalten
  • Kopie Reisepass od. Personalausweis (wenn nicht vorhanden: Kopie Geburtsurkunde u. Staatsbürgerschaftsnachweis)
  • Kopie Nachweis Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
  • Nachweis der Berufsberechtigung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (Diplom)

Zielsetzung

Die Ziele der Sonderausbildungen sind die Vermittlung von pflegerischem und medizinischem Fachwissen, die Vertiefung der Fachkompetenzen sowie der Erwerb neuer Kompetenzen. Die Praktika sollen helfen neu erworbenes Wissen praktisch anwenden zu können und damit Pflege auf fachlich hohem Niveau durchzuführen. Ein Hauptpunkt dabei ist auch sich selbst und die eigene Pflege zu reflektieren und Evidenz basiert zu Pflegen. Weitere Ziele sind die Mitwirkung an Forschungsarbeiten, die richtigen Fragen dazu entwickeln sowie Ergebnisse aus Forschungsarbeiten implementieren können.

Die Sonderausbildung soll einen Beitrag leisten, das Qualifikationsniveau und die Berufszufriedenheit des Pflegepersonals zu heben.

Überblick aller Schulen mit dieser Ausbildung

Mehr erfahren

Kosten

Basisausbildung: € 2.640,00 (exkl. 10 % USt.)

Spezielle Zusatzausbildung für Intensiv- und Anästhesiepflege: € 4.040,00 (exkl. 10% USt.)

  • für Intensiv- (€ 2.640,--) und Anästhesiepflege (€ 1.200,--)
  • zuzüglich € 200,-- verpflichtendes Simulationstraining 

Spezielle Zusatzausbildung für Pflege bei Nierenersatztherapie: € 2.640,00 (exkl. 10 % USt.)

Die vorgeschriebene Ausbildungsgebühr ist jeweils zu Beginn der Basis- bzw. der speziellen Zusatzausbildung zu entrichten. Eine Rechnung mit Zahlschein wird zu Beginn der Ausbildung zugesandt.