Spezielle Zusatzausbildung in der Intensivpflege, Anästhesiepflege, Pflege bei Nierenersatztherapie
nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz 1997
nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz 1997
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen
Interdisziplinäre Basisausbildung + Zusatzausbildungen
Kostenpflichtige Sonderausbildung
Eine abgeschlossene spezielle Zusatzausbildung besteht aus:
Die Gleichhaltung der Intensivpflege mit der Anästhesiepflege wurde mit dem neuen GuK-Gesetz vom August 2016 aufgehoben. Damit weiterhin in beiden Bereichen gearbeitet werden kann, sind für beide Fachbereiche die Zusatzausbildungen zu absolvieren. Die Anrechenbarkeit theoretischer Inhalte aus der Zusatzausbildung in der Intensivpflege für die Zusatzausbildung in der Anästhesie schafft die Möglichkeit, beide Zusatzausbildungen zeitgleich zu starten. Nach erfolgreichem Abschluss der kommissionellen Prüfungen in der speziellen Zusatzausbildung in der Intensivpflege (nach einem Jahr) ist es in der Folge möglich, mit einem spezifischen Praktikum zum Anästhesieschwerpunkt, einer zweiten fachspezifischen Abschlussarbeit und einer weiteren kommissionellen Abschlussprüfung nur zwei Monate später auch die Zusatzausbildung Anästhesiepflege erfolgreich abzuschließen.
Die Basisausbildung ist interdisziplinär für die allgemeine Intensivpflege, die pädiatrische Intensivpflege, die Anästhesiepflege und die Pflege bei Nierenersatztherapie und muss lt. Ausbildungsverordnung:
Die spezielle Zusatzausbildung in der Intensivpflege beinhaltet lt. AV:
Die spezielle Zusatzausbildung in der Anästhesiepflege beinhaltet lt. AV:
Die spezielle Zusatzausbildung in der Pflege bei Nierenersatztherapie beinhaltet lt. AV:
Die Ziele der Sonderausbildungen sind die Vermittlung von pflegerischem und medizinischem Fachwissen, die Vertiefung der Fachkompetenzen sowie der Erwerb neuer Kompetenzen. Die Praktika sollen helfen neu erworbenes Wissen praktisch anwenden zu können und damit Pflege auf fachlich hohem Niveau durchzuführen. Ein Hauptpunkt dabei ist auch sich selbst und die eigene Pflege zu reflektieren und Evidenz basiert zu Pflegen. Weitere Ziele sind die Mitwirkung an Forschungsarbeiten, die richtigen Fragen dazu entwickeln sowie Ergebnisse aus Forschungsarbeiten implementieren können.
Die Sonderausbildung soll einen Beitrag leisten, das Qualifikationsniveau und die Berufszufriedenheit des Pflegepersonals zu heben.
Basisausbildung: € 2.640,00 (exkl. 10 % USt.)
Spezielle Zusatzausbildung für Intensiv- und Anästhesiepflege: € 4.040,00 (exkl. 10% USt.)
Spezielle Zusatzausbildung für Pflege bei Nierenersatztherapie: € 2.640,00 (exkl. 10 % USt.)
Die vorgeschriebene Ausbildungsgebühr ist jeweils zu Beginn der Basis- bzw. der speziellen Zusatzausbildung zu entrichten. Eine Rechnung mit Zahlschein wird zu Beginn der Ausbildung zugesandt.