Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin / diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger
Unter Voraussetzungen möglich
Interdisziplinäre Basisausbildung + Zusatzausbildungen
Aufbau und Durchführung der speziellen Zusatzausbildungen
Eine abgeschlossene spezielle Zusatzausbildung besteht aus:
- einer gemeinsamen Basisausbildung und
- mindestens einer speziellen Zusatzausbildung.
Die Gleichhaltung der Intensivpflege mit der Anästhesiepflege wurde mit dem neuen GuK-Gesetz vom August 2016 aufgehoben. Damit weiterhin in beiden Bereichen gearbeitet werden kann, sind für beide Fachbereiche die Zusatzausbildungen zu absolvieren. Die Anrechenbarkeit theoretischer Inhalte aus der Zusatzausbildung in der Intensivpflege für die Zusatzausbildung in der Anästhesie schafft die Möglichkeit, beide Zusatzausbildungen zeitgleich zu starten. Nach erfolgreichem Abschluss der kommissionellen Prüfungen in der speziellen Zusatzausbildung in der Intensivpflege (nach einem Jahr) ist es in der Folge möglich, mit einem spezifischen Praktikum zum Anästhesieschwerpunkt, einer zweiten fachspezifischen Abschlussarbeit und einer weiteren kommissionellen Abschlussprüfung nur zwei Monate später auch die Zusatzausbildung Anästhesiepflege erfolgreich abzuschließen.
Basisausbildung
Die Basisausbildung ist interdisziplinär für die allgemeine Intensivpflege, die pädiatrische Intensivpflege, die Anästhesiepflege und die Pflege bei Nierenersatztherapie und muss lt. Ausbildungsverordnung:
- mind. 240 Unterrichtseinheiten Theorie und
- mind. 360 Stunden Praxis beinhalten.
Zusatzausbildung Intensivpflege
Die spezielle Zusatzausbildung in der Intensivpflege beinhaltet lt. AV:
- 240 Stunden Theorie
- 360 Stunden Praxis
Zusatzausbildung Anästhesiepflege
Die spezielle Zusatzausbildung in der Anästhesiepflege beinhaltet lt. AV:
- 140 Stunden Theorie (100 Stunden Theorie sind von der Zusatzausbildung Intensivpflege anrechenbar!)
- 260 Stunden Praxis
Zusatzausbildung Nierenersatztherapie
Die spezielle Zusatzausbildung in der Pflege bei Nierenersatztherapie beinhaltet lt. AV:
- 160 Stunden Theorie
- 240 Stunden Praxis
Ausbildungsplatzförderung
Für die Spezialisierungen/Sonderausbildungen gibt es eine Ausbildungsplatzförderung des NÖGUS, wenn Sie als Auszubildende/-r nachweislich:
- in einem aufrechten Dienstverhältnis zu einem Dienstgeber mit Sitz in Niederösterreich stehen oder
- ihren Hauptdienstort in Niederösterreich haben, wenn der Dienstgeber außerhalb von Niederösterreich seinen Sitz hat, oder
- in Niederösterreich wohnhaft sind (Hauptwohnsitz bei Bewerbung in Niederösterreich und rechtmäßiger Aufenthalt in Ö) und kein aufrechtes Dienstverhältnis besteht.
Wenn keines dieser Kriterien auf Sie zutrifft können Sie die Ausbildungskosten am Schulstandort erfragen.
Einzureichende Unterlagen
- Bewerbungsbogen (Formular der Schule), Lebenslauf enthalten
- Kopie Reisepass od. Personalausweis (wenn nicht vorhanden: Kopie Geburtsurkunde u. Staatsbürgerschaftsnachweis)
- Kopie Nachweis Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
- Nachweis der Berufsberechtigung als diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin / diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger
Zielsetzung
Die Ziele der Sonderausbildungen sind die Vermittlung von pflegerischem und medizinischem Fachwissen, die Vertiefung der Fachkompetenzen sowie der Erwerb neuer Kompetenzen. Die Praktika sollen helfen neu erworbenes Wissen praktisch anwenden zu können und damit Pflege auf fachlich hohem Niveau durchzuführen. Ein Hauptpunkt dabei ist auch sich selbst und die eigene Pflege zu reflektieren und Evidenz basiert zu Pflegen. Weitere Ziele sind die Mitwirkung an Forschungsarbeiten, die richtigen Fragen dazu entwickeln sowie Ergebnisse aus Forschungsarbeiten implementieren können.
Die Sonderausbildung soll einen Beitrag leisten, das Qualifikationsniveau und die Berufszufriedenheit des Pflegepersonals zu heben.