Sonderausbildung in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege
Nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz 1997
Nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz 1997
1 Jahr - 800h Theorie und 800h Praxis
Keine. Die Ausbildungskosten übernimmt das Land NÖ!
Auszubildende erhalten während der Ausbildung Taschengeld
Das Ausbildungsziel ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Übernahme und Durchführung sämtlicher Tätigkeiten, die für die Wahrnehmung der Spezialaufgaben erforderlich sind.
Vollzeitausbildung 1 Jahr
800 Stunden in Theorie und 800 Stunden Praxis
Berufsberechtigung als diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin / diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger
Für die Spezialisierungen/Sonderausbildungen gibt es eine Ausbildungsplatzförderung des NÖGUS, wenn Sie als Auszubildende/-r nachweislich:
Wenn keines dieser Kriterien auf Sie zutrifft können Sie die Ausbildungskosten am Schulstandort erfragen.
BewerberInnen, die NICHT im NÖ Landesdienst beschäftigt sind:
Monatliches Taschengeld: € 258,23 netto (für SchülerInnen, die NICHT in einem Dienstverhältnis stehen)
Die SchülerInnen sind unfall-, kranken- und pensionsversichert. Im Rahmen der praktischen Ausbildung wird Dienstkleidung zur Verfügung gestellt.
*Änderungen vorbehalten