Pflegeassistenz, 1-jährige Ausbildung

Nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz 2016

Eine Pflegeassistentin steht neben einer Patientin.
Dauer

1 Jahr - 1.600h in Theorie und Praxis

Kosten

Keine. Die Ausbildungskosten übernimmt das Land NÖ!

Prämie

Ausbildungsprämie pro Monat (inkl. Taschengeld)

Voraussetzungen

Personen, die sich um die Aufnahme in die Pflegeassistenz-Ausbildung an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege bewerben, haben nachzuweisen:

  1. die zur Erfüllung der Berufspflichten in der Pflegeassistenz erforderliche gesundheitliche Eignung
  2. die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Nachweis durch Strafregisterbescheinigung)
  3. die erfolgreiche Absolvierung von 9 Schulstufen oder die Pflichtschulabschlussprüfung gem. Pflichtschulabschlussprüfungs-Gesetz
  4. erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
  5. Mindestalter 17 Jahre bei Beginn des ersten Praktikums

Aufnahmebedingungen

  • Elektronischer Aufnahmetest
  • Aufnahmegespräch

Überblick aller Schulen mit dieser Ausbildung

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Ziele der Ausbildung in der Pflegeassistenz

  • die Befähigung zur Übernahme und Durchführung sämtlicher Tätigkeiten, die in das Berufsbild der Pflegeassistenz fallen
  • die Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen über den Aufbau, die Entwicklung und die Funktionen des menschlichen Körpers und der menschlichen Psyche im sozialen Umfeld
  • die Vermittlung einer geistigen Grundhaltung der Achtung vor dem Leben, der Würde und den Grundrechten jedes Menschen, ungeachtet der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Hautfarbe, des Alters, des Geschlechts, der Sprache, der politischen Einstellung und der sozialen Zugehörigkeit und eines verantwortungsbewussten, selbständigen und humanen Umganges mit gesunden, behinderten, kranken und sterbenden Menschen
  • die Vermittlung von Kenntnissen und der Anwendung von Methoden zur Erhaltung des eigenen physischen, psychischen und sozialen Gesundheitspotentials
  • die Orientierung der Pflegeassistenz an einem unter Aufsicht des gehobenen Dienstes für Gesundheitsund Krankenpflege wahrzunehmenden Tätigkeitsbereich, der nach einer wissenschaftlich anerkannten Pflegetheorie und der Pflege als einem analytischen, problemlösenden Vorgang ausgerichtet ist
  • die Vermittlung von für die Dokumentation erforderlichen Kenntnissen 
  • die Leistung eines Beitrages zur Sicherung der Pflegequalität durch kreative Arbeit, Kommunikation und Kooperation in persönlichen, fachspezifischen und anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen.