Termine, Aufnahme und Kosten
PA 1-jährige Ausbildung
PA 1-jährige Ausbildung
1 Jahr, 1600 Stunden in Theorie und Praxis
InteressentInnen, die mit Unterstützung des AMS an Pflegeassistenzlehrgängen teilnehmen möchten, müssen sich am gewünschten Schulstandort zeitgerecht bewerben. Die Bewerbungsfristen und Termine für das Auswahlverfahren sind auf den Web-Sites der Standorte oder am Schulstandort zu erfragen. Eine mögliche AMS-Förderung ist durch die InteressentInnen bereits im Vorfeld direkt mit dem zuständigen AMS abzustimmen. Die Erfüllung der Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung und eine Zusage für einen Ausbildungsplatz bzw. ein positives Ergebnis beim Auswahlverfahren bedeuten nicht, dass automatisch auch eine Förderung des AMS gewährt wird. Die Entscheidung über die Gewährung einer Förderung trifft ausschließlich das AMS selbst.
Personen, die sich um die Aufnahme in die Pflegeassistenz-Ausbildung an einer Schule für Gesundheitsund Krankenpflege bewerben, haben nachzuweisen:
Hinweis: gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, § 97 ist für die Aufnahme in die Ausbildung Pflegeassistenz grundsätzlich eine absolvierte berufliche Erstausbildung notwendig (z.B ein abgeschlossener Lehrberuf, eine positiv absolvierte mittlere oder höhere berufsbildende Schule oder eine sonstige Berufsberechtigung).
Die Auszubildenden erhalten ein monatliches Taschengeld (12 x pro Jahr) in Höhe von € 93,- netto / € 108 brutto*
Die Auszubildenden sind unfall-, kranken- und pensionsversichert. Im Rahmen der praktischen Ausbildung wird Dienstkleidung zur Verfügung gestellt.
*Änderungen vorbehalten, ausgenommen bei Absolvierung der Ausbildung innerhalb eines Dienstverhältnisses