Dauer
2 Jahre, 3200 Stunden in Theorie und Praxis
Voraussetzungen
Personen, die sich um die Aufnahme in die Ausbildung Pflegefachassistenz an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege bewerben, haben nachzuweisen:
- die zur Erfüllung der Berufspflichten in der Pflegefachassistenz erforderliche gesundheitliche Eignung (Nachweis durch eine grobklinische Untersuchung beim Arzt eigener Wahl)
- die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit (Nachweis durch Strafregisterbescheinigung)
- die erfolgreiche Absolvierung von 10 Schulstufen ODER einen abgeschlossenen Lehrberuf ODER eine Berechtigung zur Ausübung der Pflegeassistenz / Pflegehilfe (in diesem Fall kann in das 2. Ausbildungsjahr der Pflegefachassistenzausbildung eingestiegen werden)
- die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
- Mindestalter 17 Jahre bei Beginn des ersten Praktikums
Aufnahme
Aufnahmebedingungen
- elektronischer Aufnahmetest
- Aufnahmegespräch
Bei allen Pflegefachassistenzlehrgängen werden allfällig freibleibende Plätze mit Kandidaten für die Ausbildung Pflegeassistenz aufgefüllt
Einzureichende Unterlagen
- Bewerbungsbogen (Formular der Schule), Lebenslauf enthalten
- Kopie Reisepass od. Personalausweis (wenn nicht vorhanden: Kopie Staatsbürgerschaftsnachweis)
- Kopie Geburtsurkunde
- Kopie Nachweis Namensänderung (zB Heiratsurkunde)
- Zeugnis der höchsten abgeschlossenen Schulstufe (und falls vorhanden Nachweis über abgeschlossenen Lehrberuf)
- Grobklinische Untersuchung (Formular der Schule)
- Strafregisterauszug (zum Bewerbungszeitpunkt nicht älter als 3 Monate
Kosten
- die Ausbildungskosten übernimmt das Land NÖ für Sie
- Kosten für Lehrbücher, Exkursionen etc. sind selbst zu tragen
- Verpflegung / Wohnen: Bitte wenden Sie sich direkt an die Ausbildungsstätten
Leistungen der Bildungseinrichtung
Die Auszubildenden erhalten ein monatliches Taschengeld (12 x pro Jahr)*
- 1. Ausbildungsjahr: € 93 netto / € 108 brutto*
- 2. Ausbildungsjahr: € 186 netto / € 216 brutto*
Die Auszubildenden sind unfall-, kranken- und pensionsversichert. Im Rahmen der praktischen Ausbildung wird Dienstkleidung zur Verfügung gestellt.
*Änderungen vorbehalten, ausgenommen bei Absolvierung der Ausbildung innerhalb eines Dienstverhältnisses